Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen in Brandenburg
In Brandenburg gibt es aktuell verschiedene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen, die sich allerdings hauptsächlich an Unternehmen und Gewerbetreibende richten.
Für Wärmepumpen gibt es das Förderprogramm "Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024", welches von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) verwaltet wird. Dieses Programm fördert Energieeinsparvorhaben, darunter auch die Integration und Nutzung von erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen in technischen Prozessabläufen oder Wärmenetzen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und richtet sich an Unternehmen und juristische Personen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Höhe der Förderung variiert je nach Maßnahme und kann bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, maximal jedoch 15 Millionen EUR unter dem AGVO-Regime oder 200.000 EUR unter der De-minimis-Verordnung. [1] [2]
Zusätzlich gibt es den "Brandenburg-Kredit Energieeffizienter Wohnungsbau", der einen Tilgungszuschuss der ILB bietet. Dieser ergänzt die KfW-BEG-Förderung für Wohngebäude und unterstützt energieeffiziente wohnungswirtschaftliche Vorhaben, einschließlich der indirekten Förderung von Wärmepumpen als Teil der Gesamtmaßnahme. [3]
Hinsichtlich der Photovoltaikförderung ist zu beachten, dass es in Brandenburg derzeit keine spezifischen landes- oder kommunalbezogenen Förderprogramme gibt. Allerdings gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme auf Bundesebene. Dazu zählen beispielsweise der KfW-Kredit 270, der KfW-Zuschuss 442 und die Einspeisevergütung. Über diese Programme können Privatpersonen und Unternehmen zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse für die Installation von Photovoltaikanlagen erhalten. Darüber hinaus ermöglicht die Einspeisevergütung, ungenutzten Solarstrom ins öffentliche Netz einzuspeisen und dafür Vergütungen zu erhalten. [4] [5]
Es ist empfehlenswert, sich über die aktuellen Förderbedingungen und -voraussetzungen auf den Webseiten der ILB und der KfW sowie bei lokalen Energieversorgern zu informieren, da sich diese regelmäßig ändern können.